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16. Januar 2020

Steuerliche Begünstigung für neue Wohnungen


Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ sieht eine Sonderabschreibung für vier Jahre in Höhe von bis zu jährlich fünf Prozent vor, wenn Mietwohnungen bestimmte Anschaffungskosten nicht überschreiten.

Von Frank Kirsten, Steuerberater und Partner 

In den 77 deutschen Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen, so das Ergebnis einer aktuellen Studie im Auftrag der Böckler-Stiftung. Daher wird viel über neuen Wohnraum diskutiert, der für die allermeisten Menschen wirklich erschwinglich sein soll – von Luxuswohnungen an Premium-Standorten ist dabei nicht die Rede.

Aus diesem Grund soll ein neues Gesetz den Neubau von Mietraum fördern. Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ sieht vor allem sofort eine Sonderabschreibung vor, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Mietobjektes und in den folgenden drei Jahren in Höhe von bis zu jährlich fünf Prozent neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden kann. Für Neubauten gilt generell eine lineare Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von zwei Prozent jährlich über den Zeitraum von 50 Jahren hinweg.

Mietwohnungsneubau: Begünstigung an enge Grenzen geknüpft
Das erleichtert natürlich Investitionsvorhaben erheblich, weil sich Finanzierungen leichter bedienen lassen und Immobilien schneller Renditen abwerfen. Die Begünstigung ist aber an enge Grenzen geknüpft. Die Sonderabschreibung wird auf eine Bemessungsgrundlage von 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche wird nur gewährt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Gedanken des bezahlbaren Wohnens zu forcieren. Dies darf auch nachträglich nicht überschritten werden, sonst kann die Sonderabschreibung rückwirkend gestrichen werden.

Wer den Abschreibungsbonus in Anspruch nehmen will, muss zwischen September 2018 und Ende 2021 einen Bauantrag für eine neue Wohnung stellen und sich verpflichten, diese für mindestens zehn Jahre zu vermieten. Außerdem kann die Sonderabschreibung letztmalig im Jahr 2026 in Anspruch genommen werden. So sollen Anreize gesetzt werden, Wohnungen spätestens im Jahr 2023 fertigzustellen, um den vollen Zeitraum der Sonderabschreibung ausschöpfen zu können. Die Sonderabschreibung kann ebenso nicht nutzen, wer schon eine andere öffentliche Förderung für seine Investition bezieht. Und natürlich kann die Abschreibung auch 100 Prozent nicht überschreiten. Das bedeutet, dass nach der Sonderabschreibung die übliche lineare Abschreibung kürzer laufen wird als bei der klassischen Aufteilung auf 50 Jahre.

Sonderabschreibung soll langfristig vermietbaren Wohnung schaffen
Daher sind bei einem Investitionsvorhaben die Voraussetzungen und die eigenen Pläne genau zu prüfen und miteinander in Einklang zu bringen. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ist nicht dafür gedacht, kurzfristige Investitionen im Immobilienbereich zu begünstigen. Die Sonderabschreibung dient dem Zweck, langfristig vermietbaren Wohnung zu schaffen und diesen auch wirklich zu vermieten. Wer Immobilienprojekte unter dem Aspekt der schnellen Renditemaximierung errichten und veräußern will, für den eignet sich die Sonderabschreibung nicht. Es ist dabei auch eine Frage der langfristigen Gestaltung, wie man dies optimal einsetzt. Daher sollte die Sonderabschreibung als strategisches Instrument angesehen und dahingehend diskutiert werden.




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