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22. Oktober 2020

Die Behörden sind auf der Hut: Steuervergehen lohnen sich nicht


Auf der ganzen Welt verteilt finden sich (vermeintliche) Steuerparadiese und Möglichkeiten, von denen Menschen meinen, am deutschen Fiskus vorbei ihr Geld anlegen zu können. Viele steuerschädliche Praktiken der letzten Zeit sind aber aufgedeckt worden und wurden/werden drakonisch verfolgt. Steuerehrlichkeit ist daher absolut alternativlos.

Von Frank Kirsten, Steuerberater und Partner 

Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Panama, die Cayman Islands und, und, und: Auf der ganzen Welt verteilt finden sich (vermeintliche) Steuerparadiese, in denen Menschen meinen, am deutschen Fiskus vorbei ihr Geld anlegen zu können. Sie wollen beziehungsweise wollten damit die Kapitalertragsteuer sparen oder sogar Schwarzgeld komplett steuerfrei bunkern. Die Instrumente dafür erscheinen vielfältig, vom „Goldfinger“-Modell im Bereich der Edelmetall-Investments über internationale Stiftungsgestaltungen bis hin zu Steuertricks mit Dividenden (Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte). Um Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung handelt es sich, wenn Steuerpflichtige vorsätzlich, also ganz bewusst, unrichtige, unvollständige oder gar keine Angaben zu steuerlich wichtigen Sachverhalten machen.

Zugleich zeigt die Entwicklung aber, dass die Behörden in Deutschland und anderswo nicht mehr gewillt sind, Steuerbetrug einfach hinzunehmen oder als Kavaliersdelikt aufzufassen. Die Schweizer Steuerverwaltung beispielsweise hat bereits 2015 Namen von Steuersündern ins Netz gestellt, die auf anderem Wege nicht erreichbar waren. Für den Alpen-Staat war dies ein Weg, den internationalen Amtshilfegesuchen wegen Steuerhinterziehung von im Ausland Steuerpflichtiger nachzukommen. Oder die sogenannten „Panama Papers“: Internationale Medienrecherchen haben ermittelt, dass Hochvermögende weltweit ihre Steuer über komplexe Lösungen in dem mittelamerikanischen Land erheblich verringert haben. Auch das Beispiel des Fußballmanagers Ulrich Hoeneß ist vielen noch in Erinnerung: Hoeneß wurde zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Das negative Medienecho war gewaltig und hat Hoeneß‘ Reputation als Sportfunktionär und Unternehmer nachhaltig beschädigt.

Das bedeutet: Viele steuerschädliche Praktiken der letzten Zeit sind aufgedeckt worden und wurden/werden drakonisch verfolgt. Der Druck auf Steuersünder steigt, die Möglichkeiten sind stark eingeschränkt worden, im spürbaren Maße Steuern zu sparen. Die Rechtsprechung zeigt, dass sie bei derartigen Verstößen nicht zu Späßen aufgelegt ist. Wer erwischt wird, dem droht nicht nur eine Nachzahlung der Steuer zuzüglich Zinsen von sechs Prozent jährlich. Beträgt die Summe der Steuerhinterziehung mehr als 50.000 Euro kommen nochmals fünf Prozent dazu.

Es wird auch eine Geldstrafe fällig, und im schlimmsten Falle endet die Steuerhinterziehung eben auch im Gefängnis, wenn eine gewisse Summe überschritten wird. Die Geldstrafe übrigens spiegelt die Schwere der Tat wider, der dafür festgelegte Tagessatz selber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Straftäters (= durchschnittliches Tageseinkommen der letzten drei Jahre). Das kann schnell richtig teuer werden – und eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen führt zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister. Der Steuersünder gilt damit als vorbestraft, auch ohne Freiheitsentzug. Übrigens: Wer mehr als eine Million Euro hinterzieht, wird in jedem Falle zu einer Haftstrafe verurteilt.

Steuerehrlichkeit ist daher absolut alternativlos – Steuervergehen können vielmehr Vermögen kosten als jede Steuerzahlung! Erfahrene Steuerberater können spezielle Gestaltungsmöglichkeiten für das unternehmerische und private Vermögen entwickeln und können die Mandanten begleiten, die Steuerlast so niedrig wie möglich werden zu lassen, aber eben ohne sich rechtlichen Problemen auszusetzen. Gute Beratung tut daher absolut Not.

Das kann auch unbewusste Fehler vermeiden, bei denen die Behörden keinen Spaß verstehen. Von denen können eine ganze Menge passieren. Nur ein Beispiel: Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb und Co. sind grundsätzlich steuerpflichtig. Fallen diese Einkünfte unter den Tisch, kann es richtig Ärger geben. Die Finanzbehörden machen auch keinen Unterschied, ob die Angaben absichtlich nicht gemacht oder schlicht vergessen wurden. Auch Unkenntnis schützt nicht vor den Vorwürfen von Steuerhinterziehung.




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