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22. Oktober 2020

Vorsicht beim steuerlichen Umgang mit dem Kurzarbeitergeld


Das Kurzarbeitergeld hat sich gerade in der Corona-bedingten Wirtschaftskrise als wesentliches Instrument herausgestellt, um Arbeitsplätze und Einkommen zu schützen. Zugleich führt dieses Unterstützungsgeld zu weitreichenden steuerlichen Konsequenzen für Bezieher.

Von Andreas Bartkowski, Steuerberater und Partner 

Die Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die nationale und internationale Wirtschaft. Weltweit steht eine tiefe Rezession bevor, die bis weit ins Jahr 2022 andauern kann – auch wenn sich eine V-förmige Belebung laut IfW-Institut abzeichnet. IfW-Präsident Gabriel Felbermayr: „Statt eines U-förmigen Verlaufs der Krise deutet sich eine schnellere Erholung in einem V-förmigen Verlauf an: harter Einbruch und schnelle Erholung.“

Ein staatliches Instrument zur Stabilisierung ist das Kurzarbeitergeld, um Arbeitsplätze und Einkommen zu schützen. Es hat in der Corona-Krise große Bedeutung erlangt. Kurzarbeitergeld soll den Arbeitsplatz erhalten, auch wenn die aktuelle Situation des Betriebes Entlassungen notwendig machen würde, und den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zumindest teilweise wieder ausgleichen. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal erstattet.

Erfreulich: Die Zahl der Unternehmen mit Kurzarbeit in Deutschland sinkt mit der Konjunkturbelebung. Im August waren es noch 37 Prozent der Unternehmen nach 42 Prozent im Juli, wie das Ifo-Institut unter Berufung auf seine monatliche Umfrage unter Tausenden Betrieben mitteilte. „Der Anteil an Firmen mit Kurzarbeit war über fast alle Branchen hinweg rückläufig, auch wenn es insgesamt immer noch viele sind“, sagte dazu Ifo-Arbeitsmarktexperte Sebastian Link. Das Ifo-Geschäftsklima hat sich zuletzt vier Monate in Folge aufgehellt, was für ein Ende der Corona-bedingten Rezession spricht.

Gerade erst wurden die Leistungen beim Kurzarbeitergeld aufgestockt. Ab dem vierten Monat der Kurzarbeit werden 70 Prozent (mit Kind 77 Prozent) des Lohnausfalls gezahlt. Und ab dem siebten Monat sind es 80 Prozent (87 Prozent). Voraussetzung dafür ist, dass die reguläre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent gekürzt wird. Die Regelungen gelten bis maximal 31. Dezember 2020. Und: Jeder Kurzarbeiter darf Geld hinzuverdienen, und zwar bis zur vollen Höhe des vorherigen Monatsgehalts.

Zugleich führt dieses Unterstützungsgeld zu weitreichenden steuerlichen Konsequenzen für Bezieher. Das Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung ist zwar steuerfrei. Es kann jedoch unter bestimmten Bedingungen sein, dass Arbeitnehmer für ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte mehr Steuern zahlen müssen. Schuld daran ist der Progressionsvorbehalt und sein besonderer Steuersatz (§ 32b EStG). Der Steuersatz ermittelt sich aus dem Tarif, der auf die Summe aus laufenden Einkünfte und Lohnersatzleistungen anzuwenden wäre. Mit diesem höheren Steuersatz werden die laufenden Einkünfte besteuert.

Das bedeutet: Durch den Bezug von Kurzarbeitergeld steigen Steuersatz und Steuerbelastung für das übrige Einkommen. Arbeitgeber sollten ihre von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer dementsprechend unbedingt auf die durch den Progressionsvorbehalt möglicherweise entstehende Nachzahlung hinweisen. Arbeitnehmer sollten monatlich Geld zurücklegen, um diese eventuelle Nachzahlung leisten zu können. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer jemand schon gezahlt hat. Wer in bestimmten Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld bezogen hat, also null Stunden gearbeitet hat, und in den übrigen Monaten des Jahres voll gearbeitet hat, wird in der Regel eine Steuererstattung bekommen. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitnehmer aufs Jahr gerechnet bereits zu viel Lohnsteuer gezahlt hat. Es kann aber eben auch passieren, dass eine Nachzahlung droht. Das wird vor allem diejenigen treffen, die nicht voll in Kurzarbeit waren.

Wichtig ist daher für Arbeitnehmer, frühzeitig die möglichen Auswirkungen des Kurzarbeitergelds berechnen zu lassen. Das kann bösen Überraschungen vorbeugen und die finanzielle Solidität sichern.




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