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29. September 2025

Steuerliche Fallstricke: Vorbehaltsnießbrauch bei Betriebsübertragungen


Die Übertragung von Gewerbebetrieben unter Vorbehaltsnießbrauch gilt seit jeher als beliebtes Instrument der Unternehmensnachfolge. Doch ein aktuelles BFH-Urteil verdeutlicht die komplexen steuerrechtlichen Implikationen dieser Konstruktion. 



Die Nachfolgeplanung in Familienunternehmen und mittelständischen Betrieben ist häufig von dem Wunsch geprägt, wirtschaftliche Sicherheit für die ältere Generation zu gewährleisten und zugleich steuerliche Belastungen für die Nachfolger zu minimieren. Der Vorbehaltsnießbrauch hat sich dabei als flexibles Instrument etabliert, um Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen, ohne die wirtschaftliche Nutzung vollständig aus der Hand zu geben. Doch gerade diese Gestaltung wirft komplexe steuerrechtliche Fragen auf, die in der Praxis regelmäßig zu Unsicherheiten führen. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verdeutlicht, wie entscheidend eine präzise Abgrenzung und sorgfältige Vertragsgestaltung für die steuerliche Anerkennung und die Vermeidung finanzieller Risiken sind.

Betriebsübertragung vs. Einzelvermögensübertragung
Der Bundesfinanzhof präzisiert in seiner aktuellen Entscheidung die Abgrenzung zwischen der unentgeltlichen Übertragung eines ganzen Betriebs nach §6 Abs. 3 EStG und der Einzelvermögensübertragung. Entscheidend ist dabei die Fortführung der gewerblichen Tätigkeit durch den Vorbehaltsnießbraucher: Werden lediglich einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, während der bisherige Inhaber den Betrieb weiterführt, entfällt die Privilegierung der Buchwertfortführung. Dies bestätigt die ständige Rechtsprechung des BFH, die bereits im Urteil vom 25. Januar 2017 (Az.: X R 59/14, BStBl II 2019, 730) klargestellt hatte, dass §6 Abs. 3 EStG nur bei vollständiger Betriebsübergabe greift. Der Vorbehaltsnießbrauch führt somit regelmäßig zur Aufdeckung stiller Reserven, sofern nicht sämtliche Betriebsfunktionen auf den Übernehmer übergehen.

Praktische Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung
Im konkreten Fall hatte die Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt zu einer mehrstufigen steuerlichen Problematik geführt:

· Die während des Nießbrauchs entstandenen Forderungen der Mutter wurden zunächst dem Privatvermögen des Sohnes zugeordnet.
· Erst mit dem Verzicht auf das Nießbrauchsrecht 2002 erfolgte die Einlage in das Betriebsvermögen.
· Die Bewertung dieser Forderungen zum Teilwert löste eine gewinnerhöhende Wertaufholung aus.

Der BFH bestätigte, dass Forderungsverzichte während des Nießbrauchszeitraums nicht rückwirkend im Betriebsvermögen des Übernehmers berücksichtigt werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass Wertkorrekturen erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsübernahme erfolgswirksam werden – ein Umstand, der bei langfristigen Übergabelösungen erhebliche steuerliche Belastungen auslösen kann.

Gestaltungsempfehlungen für die Praxis
Unternehmer sollten bei geplanten Nießbrauchskonstruktionen folgende Aspekte beachten:

· Zeitliche Begrenzung des Nießbrauchs: Die Rechtsprechung lässt eine Übertragung zu Buchwerten nur zu, wenn der Vorbehaltsnießbrauch maximal zehn Jahre besteht und der Übernehmer während dieser Phase bereits operative Verantwortung übernimmt.
· Dokumentation der Betriebsaufgabe: Notarielle Übergabeverträge müssen klarstellen, dass der Veräußerer sämtliche gewerblichen Aktivitäten einstellt – auch bei verpachteten Betrieben.
· Wertgutachten für Einzelwirtschaftsgüter: Bei Teilübertragungen ist eine detaillierte Aufstellung der übertragenen Vermögensgegenstände erforderlich, um spätere Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.

Fazit: Planungssicherheit durch präventive Gestaltung
Das bedeutet: Der Vorbehaltsnießbrauch bleibt ein zweischneidiges Schwert: Er sichert dem Übergeber zwar lebenslange Einkünfte, gefährdet aber die steuerliche Privilegierung der Betriebsübertragung. Die aktuelle BFH-Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Nachfolgestrategie, die steuerliche und zivilrechtliche Aspekte synchronisiert. Insbesondere bei langfristigen Übergabelösungen empfiehlt sich die Kombination aus vorweggenommener Erbfolge und treuhänderischen Konstruktionen, um die Buchwertfortführung nach §6 Abs. 3 EStG abzusichern. Unternehmer sollten zudem regelmäßige Bestandsaufnahmen der übertragenen Wirtschaftsgüter durchführen, um Diskrepanzen zwischen Zivilrecht und Steuerbilanz zu vermeiden.

Wichtig: Jedwede Gestaltung in diesem Bereich birgt vor und Nachteile. Es sollten eventuelle alternative Gestaltungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden, die einen sicheren Übergang auf die nächste Generation gewährleisten, ohne über die steuerlichen Fallstricke des Nießbrauchs zu stolpern. Eine frühzeitige Einbindung von Steuerexperten bleibt daher unverzichtbar, um die Kontinuität des Betriebs über Generationengrenzen hinweg zu gewährleisten: Die Steuerberater von Schnitzler & Partner aus Mönchengladbach beraten bei diesen Herausforderungen gerne!



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