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20. November 2023

Optimierung der Liquidität durch Investitionsabzugsbeträge und frühzeitige Abschreibungsmöglichkeiten


Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) stellt für Unternehmen ein leistungsfähiges Instrument dar, um geplante Investitionen bereits im Vorfeld steuerlich geltend zu machen. Durch den Ansatz von bis zu 50 Prozent der erwarteten Investitionskosten können steuerliche Entlastungen schon vor der tatsächlichen Anschaffung des Anlageguts realisiert werden. Dies schafft einen beträchtlichen Liquiditätsvorteil, insbesondere wichtig für Unternehmen, die stets auf dem neuesten Stand der Technologie und Einrichtung sein müssen.



In einer schnelllebigen Wirtschaft ist der Bedarf an kontinuierlichen Investitionen in modernes Anlagevermögen für Unternehmen nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine Notwendigkeit. Fehlinvestitionen oder Versäumnisse können zu erheblichen betrieblichen Risiken führen, die die Kosten für geplante Investitionen weit übersteigen. Die steuerliche Förderung von Investitionen ist ein Schlüsselelement der Wirtschaftspolitik und der Finanzierungsfähigkeit von Unternehmen. Es ist daher keine Überraschung, dass der Staat mit dem IAB eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit bietet, die eine vorzeitige Abschreibung ermöglicht. Damit können Unternehmen ihre Steuerlast minimieren und die Abschreibungen in ein früheres Wirtschaftsjahr vorziehen, selbst wenn das Wirtschaftsgut noch nicht angeschafft ist. Die Einführung des Jahressteuergesetzes 2020 hat die maximal abzugsfähigen Investitionskosten von 40 auf 50 Prozent erhöht, mit einer Obergrenze von 200.000 Euro für alle Investitionsabzugsbeträge.

Sofortige Reduzierung der Steuerlast bietet einen Liquiditätsvorteil
Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Angenommen, ein mittelständisches Unternehmen aus dem Maschinenbau plant, eine hochmoderne CNC-Fräsmaschine zu kaufen, um die Effizienz der Produktion zu steigern und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Kosten für die Anschaffung dieser Maschine belaufen sich auf 300.000 Euro, und die Abschreibungsdauer liegt regulär bei zehn Jahren. Durch den Einsatz des IAB könnte das Unternehmen im Vorfeld der Anschaffung bereits 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten steuerlich geltend machen, also 150.000 Euro. Dies würde zu einer sofortigen Reduzierung der Steuerlast führen und somit auch einen Liquiditätsvorteil bieten. Der durch den IAB geschaffene Liquiditätsgewinn könnte dann als Eigenkapital für die Finanzierung der CNC-Fräsmaschine verwendet werden. Dies könnte die Abhängigkeit von externen Finanzierungsoptionen verringern und das Unternehmen in eine bessere Verhandlungsposition mit Kreditgebern bringen.

Investitionsabzugsbetrag bewirkt keine dauerhafte Steuerersparnis, sondern eine Steuerstundung
Neben dem IAB könnte das Unternehmen auch von einer Sonderabschreibung profitieren. In unserem Beispiel könnten zusätzlich 20 Prozent der Anschaffungskosten, also 60.000 Euro, über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Dies kommt zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung hinzu.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Investitionsabzugsbetrag keine dauerhafte Steuerersparnis bewirkt, sondern eher eine Steuerstundung darstellt. Das heißt, die Steuervorteile müssen im Jahr der tatsächlichen Anschaffung neutralisiert werden. Das Unternehmen muss daher sicherstellen, dass die Investition innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Jahren tatsächlich erfolgt, um nachträgliche Steuernachzahlungen und Zinsen zu vermeiden.

Der IAB ist nicht rückwirkend anwendbar
Die Inanspruchnahme des IAB ist zudem allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Betriebsgröße und Gewinngrenzen, weshalb eine individuelle Beratung unverzichtbar ist. Der IAB ist nicht rückwirkend anwendbar, und die Anwendung wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 insofern eingeschränkt, als Investitionen ausgeschlossen sind, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung des IAB bereits getätigt wurden.

In der Komplexität des Steuersystems ist eine fundierte Beratung für die optimale Nutzung des Investitionsabzugsbetrags und anderer steuerlicher Vergünstigungen unerlässlich. Daher sollten Unternehmen stets einen qualifizierten Berater konsultieren, bevor sie wichtige Investitionsentscheidungen treffen. Die Steuerberater von Schnitzler & Partner stehen jederzeit zur Verfügung, um die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags und der weitere Abschreibemöglichkeiten richtig zu gestalten!




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