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26. August 2025

Kryptowerte im Steuerfokus: Neue Regeln und wachsende Anforderungen an steuerliche Transparenz


Kryptowerte wie Bitcoin und Ether unterliegen in Deutschland klaren steuerlichen Regeln. Mit dem neuen BMF-Schreiben konkretisiert die Finanzverwaltung die ertragsteuerliche Behandlung und stellt höhere Anforderungen an Dokumentation und Mitwirkung. 



Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten wird in Deutschland zunehmend konkretisiert. Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit den Bundesländern neue Vorgaben zur ertragsteuerlichen Einordnung und zu den Mitwirkungspflichten veröffentlicht. Im Zentrum stehen die differenzierte Erfassung von Einkunftsarten, die präzise Nachweisführung bei privaten Veräußerungsgeschäften und die konsequente Dokumentation aller Transaktionen. Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Regelungen und zeigt, warum steuerliche Klarheit für Halter digitaler Vermögenswerte immer wichtiger wird.

Kryptowerte umfassen Vielzahl funktionaler Token
Mit dem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das die Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten auf den neuesten Stand bringt, reagiert die Finanzverwaltung auf die zunehmende wirtschaftliche Relevanz digitaler Vermögenswerte. Zugleich ersetzt die neue Terminologie den bisherigen Begriff der „virtuellen Währungen und sonstigen Token“ durch die einheitlich verwendete Bezeichnung „Kryptowerte“. Diese sprachliche Neuausrichtung ist nicht bloß semantischer Natur, sondern Ausdruck des regulatorischen Anspruchs, eine sachgerechte und technologieoffene Besteuerung sicherzustellen. Kryptowerte umfassen heute nicht nur klassische Währungen wie Bitcoin oder Ether, sondern auch eine Vielzahl funktionaler Token mit teils komplexen ökonomischen Eigenschaften.

Die ertragsteuerliche Relevanz solcher Kryptowerte richtet sich nach dem konkreten Nutzungskontext. Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung können Tätigkeiten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten prinzipiell zu Einkünften aus allen sieben Einkunftsarten führen. Für die steuerliche Praxis haben sich vor allem drei Konstellationen herauskristallisiert: Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei unternehmerischer oder technischer Infrastrukturleistung (etwa Mining oder Validierung im Proof-of-Stake), Einkünfte aus Kapitalvermögen bei strukturierten Produkten oder Derivaten mit Kryptowertbezug sowie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Halten im Privatvermögen. Die steuerliche Einordnung hängt maßgeblich vom wirtschaftlichen Gehalt und der Intensität der Nutzung ab, was im Einzelfall eine genaue Prüfung erforderlich macht.

Geringe Freigrenze von 1000 Euro
Im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte stellt die Verwaltung klar, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten steuerpflichtig sein können, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ein Jahr nicht überschreitet. Maßgeblich ist der Wortlaut des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, wonach auch Tauschgeschäfte zwischen verschiedenen Kryptowerten oder gegen Fiatgeld als steuerbare Veräußerungen gelten. Steuerpflichtige müssen in der Lage sein, sämtliche Transaktionen lückenlos zu dokumentieren. Ohne eindeutige Belegkette, etwa durch Wallet-Transaktionsjournale oder Blockchain-Auszüge, können Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen werden – mit der Folge, dass steuerlich pauschal oder sogar nachteilig geschätzt werden muss. Eine Steuerfreiheit ist hingegen dann möglich, wenn die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt oder die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 1000 Euro bleibt. Diese Freigrenze ist jedoch nicht als Freibetrag ausgestaltet – wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Die Begriffsanpassung von „virtuellen Währungen“ hin zu „Kryptowerten“ verdeutlicht, dass der Gesetzgeber die wachsende Vielfalt und Komplexität digitaler Finanzinstrumente anerkennt. Dabei bleibt die zentrale steuerliche Systematik erhalten, wird jedoch durch neue Anforderungen an Dokumentation und Nachweispflichten weiterentwickelt. Die steuerliche Relevanz von Kryptowerten ergibt sich nicht nur aus ihrem wirtschaftlichen Potenzial, sondern auch aus der Notwendigkeit, die Integrität des Steuersystems gegenüber neuartigen Technologien aufrechtzuerhalten. Deshalb sind Kryptowerte nicht nur als Finanzprodukte, sondern auch als Prüfungsgegenstände im steuerlichen Kontext zu verstehen.

Ohne lückenloses Transaktionsjournal droht Verlust steuerlicher Vorteile
Die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr berührt vor allem Kleinanleger, die häufig nicht mit dem Ausmaß der Aufzeichnungspflichten vertraut sind. Anders als bei klassischen Wertpapieren besteht keine zentrale Instanz zur Aufbereitung steuerlicher Informationen. Wallet-Besitzer müssen selbst für chronologische, vollständige und nachvollziehbare Transaktionsverläufe sorgen, was mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist – insbesondere bei einer Vielzahl an Trades oder bei der Nutzung dezentraler Plattformen. Ohne ein lückenloses Transaktionsjournal droht nicht nur der Verlust steuerlicher Vorteile, sondern auch die Gefahr fehlerhafter oder geschätzter Steuerfestsetzungen.

Darüber hinaus steht die steuerliche Behandlung von Kryptowerten exemplarisch für die größere Frage nach der Integration digitaler Finanzinnovationen in das bestehende Steuerrecht. Die Regelungspraxis befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen technologischer Dynamik und fiskalischer Verlässlichkeit. Wo wirtschaftlich neuartige Phänomene wie Staking, Lending oder der Einsatz algorithmischer Stablecoins auftreten, muss das Steuerrecht eine Balance zwischen Klarheit, Fairness und technologischer Offenheit finden. Die neuen Vorgaben setzen hierfür einen wichtigen Rahmen – sie zeigen aber auch, dass Steuerpflichtige gut beraten sind, digitale Vermögenswerte von Beginn an professionell zu strukturieren und steuerlich zu begleiten.

In der Summe lässt sich festhalten: Die neue Verwaltungsauffassung bringt mehr Klarheit, aber auch mehr Verantwortung. Kryptowerte sind keine rechtsfreien Räume, sondern zunehmend integrierte Bestandteile des Steuerrechts. Wer ihre Chancen nutzen will, muss sich ebenso intensiv mit ihren steuerlichen Folgen auseinandersetzen – denn die Digitalisierung der Finanzwelt schreitet nicht nur technisch, sondern auch steuerrechtlich voran. Eine fundierte steuerliche Beratung ist dabei kein optionales Add-on, sondern ein zentraler Bestandteil nachhaltiger und rechtskonformer Finanzplanung.

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